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Impressum // AGB

Impressum:

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Hanami Consulting e.U.

Inhaber: Harald Karrer
Zamaragasse 19
1130 Wien
Österreich

Firmenbuch-Nr.: FN 349482w

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Kontakt:

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Telefon: +43 (0)664 425 25 69
Fax: +43 (0)1 25 33033 2929
e-mail: harald.karrer@hanami-consulting.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

UID-Nr.: ATU65947826

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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I) Unternehmensberatung
   (Beratung, Training, Coaching)
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II) Graphic Design

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I) Unternehmensberatung
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1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

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1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

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2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

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2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

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3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

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3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

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4. Sicherung der Unabhängigkeit

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4.1  Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2  Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die

geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

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5. Berichterstattung / Berichtspflicht

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5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

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6. Schutz des geistigen Eigentums

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6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

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7. Gewährleistung

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7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

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8. Haftung / Schadenersatz

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8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

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9. Geheimhaltung / Datenschutz

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9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

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10. Honorar

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10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

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11. Elektronische Rechnungslegung

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11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

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12. Dauer des Vertrages

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12.1  Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2  Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

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13. Nennung des Auftraggebers
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Der Auftraggeber erklärt sich mit der Nennung als Kunde der Hanami Consulting e.U. nach erfolgter Beauftragung einverstanden. Des Weiteren erlaubt der Auftraggeber der Hanami Consulting e.U. die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunde nach erfolgreichem Projektabschluss. Hanami Consulting e.U. ist auch berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf der Webseite der Hanami Consulting e.U. und in Marketingunterlagen zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich ebenfalls bereit, bei der Erstellung einer Case Study mitzuwirken und nach Rücksprache einzelfallbezogen als Referenzansprechpartner zu fungieren.
Sämtliche den Auftraggeber oder das Projekt betreffende Marketing-Dokumente müssen dem Auftraggeber ausdrücklich nicht zur Freigabe vorlegt werden.

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14. Schlussbestimmungen

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13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.

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15. Google Analytics

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Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.
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Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unterhttp://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter https://www.google.de/intl/de/policies/. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Website Google Analytics um den Code „anonymizeIp“ erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.

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16. Firmeninterne Seminare und Visuelle Begleitung von Veranstaltungen (zB Graphic Recording)


16.1. Anmeldungen und Vertragsabschluss
Anmeldungen werden telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen. Anmeldungen sind in jedem Fall verbindlich.

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16.2. Stornierung durch den/die AnmelderIn
Seminare/Visuelle Begleitung von Veranstaltungen
Bei Absage des Seminars bzw. der Veranstaltung bis spätestens 28 Tage vor Seminarbeginn entsteht keine Stornogebühr. Für spätere Rücktritte (zwischen 27. und 1. Tag vor Seminarbeginn) fallen 50% Stornogebühren an. Wird das Seminar bzw. die Veranstaltung am ersten Tag abgesagt, wird der gesamte Betrag verrechnet.

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16.3. Coaching- und Beratungsstunden
Bei Absage des vereinbarten Termins 48 Stunde vor dem Termin fallen keine Kosten an. Bei späteren Absagen wird der gesamte Betrag verrechnet.

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16.4. Absagen durch den Vortragenden/Coach
Absagen aus Gründen höherer Gewalt (z.B. plötzliche Erkrankung der Vortragenden etc.) können bei firmeninternen Seminaren auch kurzfristiger erfolgen. Bei Absagen durch den Vortragenden/Coach werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Anderenfalls werden bezahlten Gebühren vollständig zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

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16.5. Preise und Zahlungen
Die Preise für die Seminare/Veranstaltungen und Coachings/ Beratungen gelten lt. der jeweils vereinbarten Regelung. Ein nur teilweiser Besuch des Seminars oder ein vorzeitiger Abbruch bedingt keine Preisminderung. Preise sind ohne Ankündigung änderbar. Für bereits gebuchte Seminare wird eine Preisgültigkeit von 12 Monaten garantiert. Bei Rechnungslegung ist der Betrag netto innerhalb von 10 Tagung zur Zahlung fällig. Mahngebühren fallen ab vier Wochen nach Rechnungslegung mit € 5 pro Zahlungerinnerung/Mahnung an. Ab 1 Monat nach Rechnungslegung berechnen wir 1% vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen je Arbeitstag.

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17. Offene Seminare / Lehrgänge


17.1. Anmeldungen und Vertragsabschluss
Anmeldungen werden telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen. Der Vertragsabschluss entsteht bei Seminaren durch schriftliche Formulierung der Anmeldung. Anmeldungen sind in jedem Fall verbindlich. Hanami Consulting bestätigt nach der Anmeldung schriftlich die Kursplatzvormerkung. Die Teilnehmer /innen-Anzahl in unseren Lehrgängen ist beschränkt, daher ist die Reihenfolge der Anmeldung für eine Teilnahme ausschlaggebend.

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17.2. Preise und Zahlungen
Die Zahlung der Ausbildungskosten hat bis zum angegebenen Zeitpunkt auf angeführtes Konto zu erfolgen. Erfolgt keine oder eine zu geringe Zahlung bzw. kein Zahlungsnachweis, kann der/die Teilnehmer /in die Veranstaltung nicht besuchen und erhält auch keine Teilnahmebescheinigung. Die Zahlungsforderung von Seiten des Anbieters bleibt in diesem Fall dennoch aufrecht. Ist der/die Teilnehmer /in säumig, können Verzugszinsen bis zur Höhe von 13% p.J. verrechnet werden.

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17.3. Stornierung durch den/die AnmelderIn
Jeder/e Teilnehmer /in ist berechtigt, bis zum Start der Veranstaltung einen/e geeigneten/e Ersatzteilnehmer /in zu nennen. Geeignet ist ein/e Ersatzteilnehmer /in dann, wenn er/sie die erforderlichen Vorkenntnisse aufweist und in die Zielgruppe des Weiterbildungsangebots passt. Bei Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Ausbildung sind Stornokosten in Höhe von 50% der Teilnahmekosten fällig, bei Abmeldung nach Lehrgangsstart sind die vollen Lehrgangskosten fällig. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es kann jedoch ein/e geeigneter/e Ersatzteilnehmer /in genannt werden.

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17.4. Absagen durch den Veranstalter
Die Weiterbildungsveranstaltung kann aus wichtigen Gründen (zB: aufgrund von Erkrankung des Vortragenden) spätestens bis einen Tag vor Beginn des Weiterbildungsangebots verschoben werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin ehestmöglich genannt.
Das Seminar kann bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens bis eine Woche vor dem Termin abgesagt werden.

 

17.5. Anwesenheitspflicht
Bei regelmäßigem Veranstaltungsbesuch erhalten die Teilnehmer /innen eine Teilnahmebestätigung bzw. Zertifikate. Voraussetzung ist eine, wenn nicht anders angegeben, mind. 90%ige Anwesenheit.

 

17.6. Veranstaltungsorganisation
Hanami Consulting  behält sich das Recht vor, Seminar und Lehrgangstermine abzuändern, zu verschieben bzw. aus wichtigen Gründen abzusagen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung eines gebuchten Seminars oder Lehrgangs besteht nicht. Vortragende können – zum Beispiel wenn diese erkranken – jederzeit durch andere, gleich qualifizierte, ersetzt werden. Dies begründet kein Recht auf Rücktritt und kein Recht auf Minderung der Veranstaltungsgebühr.

Hanami Consulting behält sich das Recht vor, inhaltliche Änderungen und/oder Abschlussmodalitäten auch bei laufenden Lehrgängen zu aktualisieren.

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Mediationsklausel:

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(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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II) Graphic Design

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1. Allgemeine Information

 

1.1 „Visuals for Business“ ist keine Firma sondern das eingetragene Einzelunternehmen Hanami Consulting e.U.

 

1.2 Kostenvoranschläge orientieren sich an den Honorarrichtlinien des Berufsverbandes der Graphikdesigner (DA) in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich. Es gelten dessen Allgemeine Auftragsbedingungen. (s. 2.)

 

1.3 Zusatzleistungen: Korrekturen über den vereinbarten Korrekturumfang hinaus (Autorenkorrektur: 130,–/h, Kreativstunde: 180,–/h ); Erstellung von nicht im Anbot enthaltenen, zusätzlich anfallenden Graphiken, Diagrammen, Organigrammen, etc.; Bildrecherche, -auswahl, -bearbeitung und -retusche; Bearbeitung von Fremddaten (wie z.B. CAD-Planmaterial oder Renderings); Erstellung von Grob- und Feindatenscans; Botenfahrten und Eilzustellungen (ems, ups, …); Materialkosten von Präsentationsunterlagen; Datenversand in Mengen, die über das üblich durchschnittliche Maß an elektronischer Korrespondenz im Zuge eines Kreationsprozesses hinausgehen; Reisespesen für etwaige Termine außerhalb der Grenzen Wiens;

 

1.5 Für den Bearbeitungszeitraum wird vorab einvernehmlich ein Zeitplan erstellt. Bei einseitigen kurzfristigen Terminverschiebungen durch den Auftraggeber kann eine fristgerechte Arbeitsabwicklung nicht garantiert werden.

 

1.6 Der in einem Kostenvoranschlag bezeichnete Leistungsumfang ist ab Übergabe der Daten an die Produktion erfüllt. Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach Auftragserfüllung in diesem Sinne.

 

2. Allgemeine Auftragsbedingungen

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2.1. Geltung

 

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Design-Aufträge (Kreativleistungen) zwischen Designer und Auftraggeber (AG). Sie sind nicht auf den Verkauf von Originalen oder gewerbliche Leistungen anzuwenden.

 

3. Grundlagen der Zusammenarbeit

 

3.1 Grundlage jedes Auftrags ist ein vom AG vorgegebener Rahmen (Briefing), dessen Anforderungen vom Designer zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

 

3.2 Der Designer schafft das Werk eigenverantwortlich; er ist jedoch berechtigt, zur Durchführung sachverständige Mitarbeiter oder Kooperationspartner heranzuziehen.

 

3.3 Allfällige Beratung des Designers bezieht sich ausschließlich auf das Fachgebiet Design, die Haftung für den »Rat des Fachmanns« nach ABGB (§ 1299) ist auf dieses Gebiet beschränkt.

 

3.4 Der AG sorgt dafür, dass dem Designer alle Unterlagen und Umstände sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden.

 

4. Urheberrecht und Nutzungsrecht

 

4.1 Soweit zwischen AG und Designer nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt der Designer dem AG ein Werknutzungsrecht (ausschließliches Nutzungsrecht) ein. Davon ausgenommen sind alle Programmierleistungen.

 

4.2 Der AG erwirbt mit vollständiger Bezahlung von Gesamthonorar und Nebenkosten das vereinbarte Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang. Jede anderweitige oder weitergehende zukünftige Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung des Designers.

 

4.3 Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde.

 

4.4 Die dem AG (bzw. bei Agenturen deren Kunden), dem Nutzungswerber, eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Designers an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden.

 

4.5 An den ihm übergebenen Entwürfen, Ausarbeitungen und Computerdaten (Hardcopy) erwirbt der AG Eigentum. Im Fall der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge gehen alle Rechte und Pflichten an den Rechts-nachfolger über. Eine allfällige Ausweitung der Nutzung durch den Rechtsnachfolger bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Designers DA.

 

4.6 Will der AG nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages die erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies ein der jeweiligen Nutzung entsprechendes Nutzungsrecht; wenn diese von Dritten oder dem AG verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, zusätzlich die Einräumung des Rechts auf Bearbeitung durch Dritte. Wünscht der AG die Übergabe der Computerdaten, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung.

 

5. Entgeltlichkeit von Präsentationen

 

5.1 Alle Leistungen des Designers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-,Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.

 

5.2 Die Einladung des AG, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und umfasst, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, die Hälfte eines üblichen Gestaltungshonorars als angemessene Entlohnung gemäß §§ 1004, 1152 ABGB. Mit Durchführung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt.

 

5.3 Vergibt ein AG oder Auslober eines Präsentations-wettbewerbs nach erfolgter Präsentation keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an den Designer oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem Designer das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu.

 

5.4 Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.

 

6. Leistung, Fremdleistungen und Produktionsüberwachung

 

6.1 Zur Erbringung der gewünschten Leistung samt Übergabe der Produktionsdaten gilt eine angemessene Entlohnung nach §§ 1004, 1152 ABGB als vereinbart. Die Übergabe von Entwicklungsdaten ist nur dann ein Teil der Leistung, wenn sie schriftlich und gegen entsprechendes zusätzliches Honorar vereinbart wurde.

 

6.2 Der Designer ist NICHT ermächtigt, im Namen und für Rechnung seines AG an Dritte in Auftrag zu geben.

 

6.3 Die Koordination sowie die Überwachung der Vervielfältigung/Produktion (wie auch Farbabstimmung oder Drucküberwachung) können vom AG an externe Producer-Fachleute oder den Designer vergeben werden. Sie erfordern einen getrennten Auftrag und erfolgen gegen Entgelt.

 

7. Rückgabe und Aufbewahrung

 

7.1 Der AG erhält alle Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibungen und Ausarbeitungen zu treuen Handen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehnungsfall (Nutzungsverzicht) ist es dem AG nicht gestattet, davon Ablichtungen herzustellen, sie in Computersystemen abzuspeichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbeitung zugänglich zu machen, ausgenommen zum Zweck der Entscheidungsfindung durch Meinungsforschungsinstitute.

 

7.2 Entwurfsoriginale und Computerdaten sind dem Designer, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des AG unbeschädigt zurückzusenden bzw. zu übergeben.

 

8. Haftung

 

8.1 Der Designer haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des den Haftungsfall betreffenden Teilhonorars.

 

8.2 Mängel sind dem Designer unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist unverzüglich nach Empfang der Leistungen anzuzeigen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft des Designers zur Mängelbehebung entstehen, trägt der AG. Ein Nachbesserungsanspruch erlischt nach sechs Monaten.

 

8.3 Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt der Designer keine Haftung. Ebenso haftet er nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom AG genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem AG zumindest angeboten wurde.

 

8.4 Die vom AG überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Designer unter der Annahme verwendet, dass der AG zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der AG haftet dem Designer gemäß § 86 UrhG für jede Art widerrechtlicher Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, soweit eine solche zumindest fahrlässig durch ihn ermöglicht oder geduldet wurde.

 

9. Namensnennung und Belegmuster

 

9.1 Dem Designer verbleibt in jedem Fall gem. § 26 UrhG das Recht, Abbildungen der von ihm für den AG entworfenen Werke/Produkte zum Zweck der Eigenwerbung (Promotion) in sein Portfolio aufzunehmen. Der Designer darf Abbildungen seiner Werke/Produkte für seine Eigenpräsentation bei potentiellen Kunden für die Akquise nutzen. Darüber hinausgehende Nutzungen und insbesondere Veröffentlichungen (z.B. Presseaussendungen) sind vom AG (konkret durch die zuständige Fachabteilung und K-ER-BE) vorab genehmigen zu lassen.

 

9.2 Bei Druckwerken hat der Designer Anspruch auf zumindest fünf Exemplare der von ihm gestalteten Werke.

 

10. Rücktritt und Storno

 

10.1 Der AG und der Designer sind berechtigt, nach Vorlage der Erstpräsentation ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten, wobei vom AG das Präsentationshonorar gemäß Punkt 4.2. AAB DA zu bezahlen ist.

 

10.2 Storniert der AG während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht vom Designer zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwands.

 

10.3 Unabhängig davon ist der Designer berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem AG in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben beim Designer.

 

11. Schlussbestimmungen

 

11.1 Der Schriftform bedarf jede von den AAB DA abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung sowie alle Rahmenvereinbarungen.

 

11.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Designers.

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